Abfertigung "alt"
Die - gesetzlich vorgeschriebenen - Ansprüche von Mitarbeitern der Abfertigung "alt" können Unternehmer in bestimmten Situationen durchaus in Schwierigkeiten bringen. Zwei Fälle haben wir für Sie anschaulich darzustellen versucht:
Fall 1:
Ein Unternehmer kann - nach langem Verhandeln - endlich sein Unternehmen verkaufen. Auch der Kaufpreis ist einigermaßen zufrieden stellend, nur ein kleines Detail noch: der Käufer des Unternehmens möchte die Ansprüche der Arbeitnehmer abgegolten wissen. Gleichzeitig möchte der Übergeber leistungsfrei sein.
Ergebnis: Die Übertragung der Abfertigungsansprüche "alt" der lang gedienten Mitarbeiter frisst den Erlös des Unternehmensverkaufs fast zur Gänze auf.
Fall 2:
Ein Unternehmer möchte verkaufen. Ein Käufer findet sich, der allerdings nur die Auffanggesellschaft gründen möchte. Zuerst wird das "alte" Unternehmen plangemäß in Insolvenz geschickt, da sich der 'Übernehmer' nicht in der Lage sieht, die Abfertigungsansprüche der übernommenen Mitarbeiter aus dem operativen Ergebnis heraus bedienen zu können.
Tipp: Die folgenden drei Fragen sollen Ihnen helfen, Ihre eigene Abfertigungssituation besser beurteilen zu können.
- Beschäftigen Sie Mitarbeiter im Unternehmen mit Abfertigungsansprüche "alt"? (Abfertigung "alt" betrifft Mitarbeiter mit Eintrittsdatum in das Unternehmen vor dem 31. 12. 2002)
- Beschäftigen Sie Mitarbeiter, die voraussichtlich in Ihrem Unternehmen in Pension gehen werden - wobei der Pensionsantritt vermutlich in 7 Jahren oder später erfolgen wird?
- Wäre es wünschenswert, eine möglichst flexible, auf die Bedürfnisse und Liquidität des Unternehmens abgestimmte, Form der Abfertigungsvorsorge vorzufinden?
Die VKB- Bank als unabhängige Regionalbank zeigt Ihnen die Alternativen für den Kapitalaufbau und erstellt auch gerne und kostenlos einen perfekten Marktüberblick, damit die schwebenden Belastungen für Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt einer möglichen Zahlung gerade einmal als Durchlaufposten – und nicht als schwerer Liquiditätsabfluss – gelten.
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