Anlagen von Erwerbskulturen und Maßnahmen zum Schutz von Obstkulturen werden mittels eines maximalen Investitionszuschusses von 20 Prozent gefördert. Auch die Inanspruchnahme eines zinssubventionierten Agrarinvestionskredites ist möglich.
Anlagen von Erwerbskulturen und Maßnahmen zum Schutz von Obstkulturen werden mittels eines maximalen Investitionszuschusses von 20 Prozent gefördert. Auch die Inanspruchnahme eines zinssubventionierten Agrarinvestionskredites ist möglich.Herzlich willkommen!
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