SEPA - Single Euro Payments Area
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Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehr mit SEPA - Single Euro Payments Area

Im Rahmen von SEPA werden die Zahlungsverkehrsformate vereinheitlicht. Nutzer von Zahlungsverkehrsdienstleistungen können mit SEPA bargeldlose Euro-Zahlungen von einem einzigen Konto innerhalb Europas vornehmen und hierbei einheitliche Zahlungsinstrumente (SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und SEPA-Kartenzahlungen) ebenso einfach, effizient und sicher nutzen wie die bisherigen Zahlungsinstrumente auf nationaler Ebene.

SEPA ist der einheitliche Zahlungsverkehrsraum, in dem grenzüberschreitende Zahlungen nach den gleichen Regeln behandelt werden wie die inländischen Zahlungen. An diesem gesamteuropäischen Projekt nehmen neben den Ländern der Euro-Zone auch weitere Staaten (siehe SEPA-Länderliste) teil. Die Inlandskonditionen gelten nicht für Zahlungen, die nicht der EU-Verordnung 924/2009 unterliegen.

Durch die neuen SEPA Produkte werden die bisherigen nationalen Überweisungen und Lastschriften nach einer Übergangszeit in den Ländern der Eurozone abgelöst.

 

Zahlungsdienstegesetz ZaDiG

Das Zahlungsdienstegesetz ist mit 1.11.2009 in Kraft getreten und regelt die rechtlichen Rahmenbedingen für die Erbringung von Zahlungsdienstleitungen innerhalb der EU, im Besonderen Durchführungszeiten, Haftung und Informationspflichten.


SEPA - Vorteile für Unternehmer und Konsumenten

Nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Verbraucher bringt die Nutzung der SEPA-Zahlungsverkehrsformate erhebliche Vorteile:

  • SEPA ist nicht nur für grenzüberschreitende Zahlungen relevant. Sie können auch Ihren innerösterreichischen Zahlungsverkehr mit den neuen SEPA-Produkten durchführen
  • Für Unternehmen bieten sich hierbei durch die mögliche Konzentration der Zahlungsverkehrsabwicklung, die Straffung von Bankverbindungen und einer Vereinfachung des Liquiditätsmanagements diverse Kostensenkungspotentiale.
  • Die gesetzlichen Regelungen für SEPA verkürzen schrittweise die Überweisungslaufzeiten. Ab dem Jahr 2012 können Kunden nach einer maximalen Abwicklungszeit von einem Bankgeschäftstag über den Überweisungsbetrag verfügen. Bis dahin gilt eine Übergangsfrist mit einer maximalen Abwicklungsdauer von drei Bankgeschäftstagen
  • Verbraucher können ihre Zahlungskarten europaweit verwenden, nicht nur wie bisher, fast ausschließlich für Barabhebungen am Geldautomaten, sondern auch für Zahlungen in Geschäften und Restaurants.
  • Im grenzüberschreitenden europäischen Zahlungsverkehr kann auch mit der SEPA-Lastschrift gezahlt werden. Somit ist es beispielsweise möglich, die Kosten für ein Ferienhaus im europäischen Ausland oder Sendungen im europäischen Versandhandel per SEPA-Lastschrift zu begleichen.
  • Die Angabe eines Fälligkeitsdatums bei SEPA-Lastschrift informiert Kunden über den genauen Tag der Kontobelastung und ermöglicht somit eine exakte Disposition und Liquiditätsplanung.
  • SEPA ist eine Chance für eine weitere Modernisierung der Zahlungsverkehrsabwicklung, so können beispielsweise die bessere Verzahnung von Zahlungsvorgängen und internem Rechnungswesen Hand in Hand mit der Implementierung von SEPA gehen.

SEPA-Video

Das folgende Video informiert rasch und kompakt über die wichtigsten Schritte der Umstellung, welchen Nutzen die Kunden haben und welche Neuerungen zu beachten sind.


 

IBAN und BIC – Erleichterung im Europäischen Zahlungsverkehr

SEPA – Was ist SEPA?

SEPA - Die neue Zahlungsanweisung

SEPA - Das Europäische Lastschriftverfahren
SEPA - Fragen und Antworten zum Europäischen Lastschriftverfahren
SEPA-Datenformat 
Die Electronic-Banking Produkte der VKB-Bank sind SEPA-fit und unterstützen auch das SEPA-Datenformat.
 

Weiterführende Links: 

Für die elektronische Auftragserteilung von SEPA-Produkten ist der neue ISO-Standard (ISO 20022),der XML-basierend ist, zu verwenden. Nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit dem Hersteller Ihrer Finanzbuchhaltungssoftware auf.

- Zur SEPA-Formatbeschreibung       - XML-Checker der STUZZA