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Was wird gefördert?

  • Der Einbau bzw. Austausch einer Beheizungsanlage mit Wärmepumpe.
  • Die Wärmepumpe ist entweder mit einer Photovoltaikanlage mit mind. 1 kWpeak oder mit einer thermischen Solaranlage mit mind. 4 m² Aperturfläche zur Warmwasseraufbereitung zu kombinieren oder ab Inbetriebnahme mit Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern (Ökostrom, Basis: Händlermix) zu betreiben.
  • Ist ein Anschluss an ein bestehendes, biogenes Fern- bzw. Nahwärmenetz im Umkreis von 35 m (ab Grundgrenze) möglich, wird keine Förderung gewährt. 

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer von Wohnhäusern bis zu 3 Wohneinheiten
  • Österreichische Staatsbürger und EWR-Bürger oder sonstige Personen, die mehr als 5 Jahre ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen (u. a. einkommensteuerpflichtiges Einkommen, Sozialversicherungsbeiträge …)
  • Je nach Personenzahl im Haushalt gelten gestaffelte Einkommensgrenzen (Jahreshaushaltsnetto-einkommen des vergangenen Kalenderjahres oder wahlweise das durchschnittliche Einkommen der vergangenen 3 Kalenderjahre):

1 Person 37.000,00  Keine Einschleifregelung!
2 Personen 55.000,00  
jede weitere Person 5.000,00  
Alimentationsverpflichtung pro Kind   5.000,00  

Wie wird gefördert?

Nicht rückzahlbare Einmalzuschüsse des Landes Oberösterreich in Höhe von 50 % der Nettokosten, maximal jedoch

Beheizungsanlage bei Verwendung einer Wärmepumpe

 

JAZ*) von mindestens

Förderungs-
betrag

JAZ*) von mindestens

Förderungs-
betrag

Neuanlage

4 bzw. 3,5 (Luft)

€ 1.000,00

4,5

€ 1.700,00

Umstellung - einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf Wärmepumpen-Heizung

4 bzw. 3,5 (Luft)

€ 1.500,00

4,5

€ 2.200,00

Erneuerung - einer alten Wärmepumpen-Heizung (zumindest 15 Jahre)

4 bzw. 3,5 (Luft)

€ 500,00

4,5

€ 500,00

*) Jahresarbeitszahl
 
  • Wenn als Wärmequelle für die Wärmepumpe eine Solaranlage zum Einsatz kommt, wird zum Wärmepumpenzuschuss keine zusätzliche Förderung gewährt.
  • Zur Kontrolle der Jahresarbeitszahl ist ein Wärmemengenzähler sowie ein separater Stromzähler für den Kompressor und die Hilfsan¬triebe zu installieren.
  • Rechnungen und Zahlungsbelege nicht älter als 2 Jahre

Stand: Jänner 2012