Wohnhaussanierung
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Wer wird gefördert?

  • Haus- und Wohnungseigentümer bzw. -mieter
  • Je nach Personenzahl im Haushalt gelten gestaffelte Einkommensgrenzen (Jahreshaushaltsnettoeinkommen des vergangenen Kalenderjahres oder wahlweise das durchschnittliche Einkommen der vergangenen
    3 Kalenderjahre):
    1 Person

    37.000

    2 Personen

    55.000

    jede weitere Person

    5.000

    Alimentationsverpflichtung pro Kind

    5.000

    Beträge in Euro

Einschleifregelung:
Eine Überschreitung der Einkommensgrenze bis zu 10 %, 20 % bzw. 30 % ist möglich, jedoch erfolgt in diesem Fall eine Kürzung der Förderung um 25 %, 50 % bzw. 75 %.

Wenn der Förderungswerber die Einkommensgrenze überschreitet, wird dessen Wohnung (anteilig) NICHT gefördert. Wohnt der Förderungswerber NICHT in dem zu sanierenden Objekt, entfällt der Einkommensnachweis.

Für Sanierungsmaßnahmen, die ab 01.01.2009 begonnen wurden und deren Rechnungsdatum zwischen dem 01.01.2009 und dem 30.06.2010 liegt und für die ein Annuitätenzuschuss von mind. 30 % gewährt wird, gibt es keine Einkommensgrenzen!

Weitere Voraussetzungen für eine Förderung sind

  • Die Baubewilligung des Hauses muss mindestens 20 Jahre zurückliegen.
  • Bei der Förderung für die Errichtung von zusätzlichen Wohnräumen muss die Baubewilligung mind. 10 Jahre zurückliegen.
  • Bei behindertengerechtem Umbau, Anschluss an Fernwärme, bei Schaffung von zusätzlichen Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude sowie bei einem Gebäude mit einer Nutzheiz-Energiekennzahl
    > 100 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis von 0,8, wenn nach erfolgter Sanierung eine NEZ erreicht wird, die mindestens den Kriterien einer
    35% AZ-Förderung entspricht, ist das Datum der Baubewilligung nicht maßgebend.
  • Die geförderte Wohnung muss ganzjährig bewohnt sein (kein Zweitwohnsitz)
  • Es werden nur Rechnungen von gewerblich befugten Unternehmen sowie Materialrechnungen in Höhe von mind. je 150,00 Euro anerkannt. Diese dürfen bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein.
  • Keine Wohnflächenbegrenzung

Wie wird gefördert?

  • Darlehenshöhe
    Sanierung von Eigenheimen (bis 3 Wohnungen)

        max. 37.000

    Erhöhung der Förderung Heizkessel für fossile Brennstoffe
    (Basis für richtige Dimensionierung = Heizlastberechnung)

    + 3.000

    Erhöhung der Förderung bei Verwendung ökologischer Dämmstoffe

    + 3.000

    Passivhaus-Förderung bei einer NEZ von < 15 kWh/m²

      NEU: 40.000

    Errichtung von zusätzlichen Wohnräumen (bis EUR 800,00/m²) (wenn Baubewilligung mind. 10 Jahre zurückliegt)

    max. 13.500

    Beträge in Euro
  • Laufzeit: 15 Jahre bzw. 25 Jahre (Passivhaussanierung)
  • Darlehensgeber: VKB-Bank
  • Förderung

    Annuitätenzuschuss

    oder

    nicht rückzahlbarer Bauzuschuss:

    25%

     

    nicht vorgesehen

    30%

    bei einer NEZ von ≤ 75 kWh/m²

    20%

    35%

    bei einer NEZ von ≤ 65 kWh/m²

    25%

    40%

    bei einer NEZ von ≤ 45 kWh/m²

    30%

    40%

    bei einer NEZ von ≤ 15 kWh/m²

    40%


Für Sanierungsmaßnahmen, mit deren Ausführung ab 01.01.2009 begonnen wurde und deren Rechnungsdatum zwischen dem 01.01.2009 und dem 30.06.2010 liegt, kann bei anerkannten Sanierungskosten von mind. 20.000 Euro ein einmaliger Bauzuschuss in Höhe von 1.000 Euro gewährt werden. Voraussetzung ist ein Annuitätenzuschuss in Höhe von mind. 30 % und das die Förderung zur Gänze als Annuitätenzuschuss in Anspruch genommen wird.

Sanierungsmaßnahmen in einer Miet- oder Eigentumswohnung

  • Beheizungsanlage
  • Heizkessel (nur Brennwertgeräte für fossile Brennstoffe)
  • Fensteraustausch
  • Fernwärmeanschluss
  • Fenster im Erdgeschoß und/oder Wohnungseingangstüre mindestens der Widerstandsklasse II

Sanierungsmaßnahmen von Häusern bis zu 3 Wohnungen

  • Beheizungsanlage (komplette Erneuerung inkl. Heizkörper, erforderliche NEZ ab 1.1.2010 ≤ 75 kWh/m²a)
  • Heizkessel (nur Brennwertgeräte für Öl und Gas, erforderliche NEZ ab 1.1.2010 ≤ 75 kWh/m²a)
  • Wasserinstallation (ohne Sanitäranlagen und Armaturen)
  • Elektroinstallation (ohne Beleuchtung)
  • Isolierung der Außenwände
  • Isolierung der Oberschoßdecke
  • Isolierung der Kellergeschoßdecke
  • Austausch von Fenstern und Balkontüren
  • Austausch von Fensterglas
  • Austausch der Haustüren
  • Feuchtigkeitsschutz
  • Grundrissänderungen
  • Dach-, Fassaden- und Kaminsanierung, Spenglerarbeiten
  • Estrich
  • Auswechseln der Geschoßdecken
  • Innenstiegen (ohne Belag)
  • Verputzarbeiten
  • Zu- und Einbau von Wohnräumen (bis 800 Euro pro m²)
  • Behindertengerechte Maßnahmen (ärztliches Attest über die Behinderung)
  • Rollläden (nur in Verbindung mit Fenstertausch und/oder Fassadensanierung)
  • Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude

Nicht förderbar sind:

  • Kassazettel ohne Namen und Rechnungen unter 150 Euro
  • Heizraum
  • Heizkesselaustausch (nur biogene Brennstoffe)
  • Kachelöfen
  • Sanitäranlagen (Badewannen, WC, Waschtisch usw.)
  • Fliesen, Fußböden und sonstige Bodenbeläge
  • Innentüren
  • Insektengitter, Jalousien, Raffstore
  • Wintergärten
  • Dachbeschichtungen
  • Anschlussgebühren (Gas, Strom, Wasser, Kanal…)
  • Garagen, Garagentore
  • Maßnahmen außerhalb des Sanierungsobjektes

Stand August 2009