Als Erlebensversicherung bezeichnet man eine Art der Kapitallebensversicherung, bei der bei Erreichung eines bestimmten Alters der versicherten Person (z.B. Pensionsalter) die Erlebensleistung (Versicherungssumme zuzüglich der Überschüsse) fällig wird. Bei Ableben während der Vertragslaufzeit werden die einbezahlten Prämien abzgl. der Kosten und in der Regel zuzüglich der Zinsen und Gewinnanteile ausbezahlt.
